Die SPD Obernkirchen hatte sich für weitere Öffnung der Friedrich-Ebert-Straße ausgesprochen und auch so im Stadtrat gestimmt.
Die Kontrolle von „Anliegern“ wird sehr aufwändig werden.

Der ADAC erklärt es so:

„Wer ist Anlieger? Das Zusatzzeichen "Anlieger frei" wird häufig in Verbindung mit dem Schild "Durchfahrt verboten" angebracht.

Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Anlieger" existiert nicht.

Die Rechtsprechung hat jedoch die Bedeutung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrssitte ermittelt: Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück.

Auch Besucher können Anlieger sein.

Auch Personen, die jemanden im Anliegerbereich besuchen wollen, dürfen einfahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob derjenige, den man besuchen möchte, zu Hause ist. Es genügt die Absicht, ihn besuchen zu wollen. Selbst unerwünschte Besucher (…) sind zum Einfahren berechtigt.

Das Zusatzschild "Anlieger frei" erlaubt außerdem nicht nur Anliegern die Durchfahrt. Sondern auch, wie es im Juristendeutsch heißt, Personen, deren "Anliegereigenschaft" auf einer rechtlichen Beziehung zu den Grundstücken basiert.“

Wenn dieses nicht gewollt wird, muss eine Fußgängerzone wieder eingerichtet werden.

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