Zum Inhalt springen

1. Mai 2020: Erbbaurechtsvertrag wird aufgehoben

Damit der steigende Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen gedeckt werden kann, soll das ehemalige Restaurant „Am Sonnenbrinkbad“ zu einer Kindertagesstätte umgebaut werden. Um dieses zu ermöglichen hat sich der Rat mit dem Erbbaurechtsvertrag befasst,

der seinerzeit zwischen der Stadt und dem das Freibad betreibenden Förderverein Sonnenbrinkbad geschlossen worden war.

Jörg Hake, Vorsitzender der Gruppe SPD-WIR, ist dem dem Verdacht entgegen getreten, dass die Stadt eine „Hinter-dem-Rücken-Finanzierung“ des Schwimmbades verfolgen würde. Man kann nicht erwarten, dass der Förderverein das Gebäude kostenlos zur Verfügung stellt, sagte er. Ohne die Aufhebung des Erbbaurechtsvertrages müsste die Stadt sonst in ein Gebäude investieren, das ihr nicht gehöre. „Es ist keine versteckte Finanzierung für das Schwimmbad“, betonte Hake. Das Raumkonzept ist bekanntlich von der zuständigen Landesbehörde abgesegnet worden.

Vorherige Meldung: OKI-Bus - Wie geht es weiter?

Nächste Meldung: Reaktivierung der Bahnstrecke Rinteln-Stadthagen

Alle Meldungen